Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen (FAD)
Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen erteilen persönlich oder telefonisch Auskünfte, z. B. bei Fragen zur Arbeitslosmeldung. Sie helfen Kunden beim Ausfüllen von Anträgen auf Geldleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Bürgergeld). Bei der anschließenden Bearbeitung berücksichtigen sie stets sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch interne Qualitätsrichtlinien. Außerdem unterstützen Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen Fachkräfte aus den Bereichen Berufsberatung und Arbeitsvermittlung und wirken im Fallmanagement mit.
So informieren sie Kunden etwa über Unterstützungsangebote anderer Stellen, z. B. zum Thema Schuldnerberatung. Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen übernehmen auch interne Serviceaufgaben, vor allem in den Bereichen Personal, Finanzen und Controlling. Die Ausbildung der Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen umfasst 3 Jahre.

Vermittelt werden Kenntnisse in folgenden Lernfeldern:
Schwerpunkte bilden dabei volkswirtschaftliche, informationsverarbeitende, betriebswirtschaftliche und rechtliche Inhalte.
Außerdem werden diese Fächer unterrichtet:
Weiterführende Links
Shortlink und QR-Code für weiterführende Informationen der Agentur für Arbeit zum Ausbildungsberuf:

Shortlink zum Bundesinstitut für Berufsbildung: Informationen zu Ausbildungsberufen (inkl. Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrpläne):
Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit, https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/100809