Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen (FAD)

Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen erteilen persönlich oder telefonisch Auskünfte, z. B. bei Fragen zur Arbeitslosmeldung. Sie helfen Kunden beim Ausfüllen von Anträgen auf Geldleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, Bürgergeld). Bei der anschließenden Bearbeitung berücksichtigen sie stets sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch interne Qualitätsrichtlinien. Außerdem unterstützen Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen Fachkräfte aus den Bereichen Berufsberatung und Arbeitsvermittlung und wirken im Fallmanagement mit.

So informieren sie Kunden etwa über Unterstützungsangebote anderer Stellen, z. B. zum Thema Schuldnerberatung. Fachangestellte für Arbeitsmarktdienstleistungen übernehmen auch interne Serviceaufgaben, vor allem in den Bereichen Personal, Finanzen und Controlling. Die Ausbildung der Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen umfasst 3 Jahre.

Vermittelt werden Kenntnisse in folgenden Lernfeldern:

  • die Berufsausbildung verantwortlich und aktiv mitgestalten

  • den Ausbildungsbetrieb in das soziale Sicherungssystem einordnen
  • Kunden über soziale Leistungen informieren und beraten
  • über Aufgaben, Leistungsschwerpunkte und den organisatorischen Aufbau informieren sowie innerbetriebliche Arbeitsabläufe darstellen
  • bei der betrieblichen Leistungserstellung grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen beachten
  • personalwirtschaftliche Prozesse mitgestalten
  • die Kunden über das System der sozialen Sicherung und andere Zweige der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland informieren

  • bei der Haushaltsführung unter Beachtung maßgeblichen Rechts und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen mitwirken

  • die Stellung des Betriebes im System der sozialen Marktwirtschaft beurteilen
  • beim Erlassen von Bescheiden mitwirken unter Beachtung der Grundsätze des Verwaltungshandelns
  • die Auswirkungen der Wirtschaftspolitik auf den Arbeitsmarkt im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beurteilen
  • beim Einsatz von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumenten mitwirken

  • die staatlichen sozialen Hilfen unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sowie die nicht staatlicherseits angebotenen sozialen Hilfen unterscheiden und Kunden dazu beraten
  • berufsbezogene Projekte selbstständig planen, durchführen und auswerten

Schwerpunkte bilden dabei volkswirtschaftliche, informationsverarbeitende, betriebswirtschaftliche und rechtliche Inhalte.

Außerdem werden diese Fächer unterrichtet:

  • Deutsch
  • Sozialkunde
  • Philosophie
  • Sport

Weiterführende Links

Shortlink und QR-Code für weiterführende Informationen der Agentur für Arbeit zum Ausbildungsberuf:

Shortlink zum Bundesinstitut für Berufsbildung: Informationen zu Ausbildungsberufen (inkl. Ausbildungsverordnungen und Rahmenlehrpläne):

Quelle: BERUFENET, Bundesagentur für Arbeit, https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/100809