Die Ausbildung der Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen umfasst 3 Jahre. Vermittelt werden Kenntnisse in folgenden Lernfeldern:
- die Berufsausbildung verantwortlich und aktiv mitgestalten
- den Ausbildungsbetrieb in das soziale Sicherungssystem einordnen
- Kunden über soziale Leistungen informieren und beraten
- über Aufgaben, Leistungsschwerpunkte und den organisatorischen Aufbau informieren sowie innerbetriebliche Arbeitsabläufe darstellen
- bei der betrieblichen Leistungserstellung grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen beachten
- personalwirtschaftliche Prozesse mitgestalten
- die Kunden über das System der sozialen Sicherung und andere Zweige der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland informieren
- bei der Haushaltsführung unter Beachtung maßgeblichen Rechts und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen mitwirken
- die Stellung des Betriebes im System der sozialen Marktwirtschaft beurteilen
- beim Erlassen von Bescheiden mitwirken unter Beachtung der Grundsätze des Verwaltungshandelns
- die Auswirkungen der Wirtschaftspolitik auf den Arbeitsmarkt im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang beurteilen
- beim Einsatz von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumenten mitwirken
- die staatlichen sozialen Hilfen unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sowie die nicht staatlicherseits angebotenen sozialen Hilfen unterscheiden und Kunden dazu beraten
- berufsbezogene Projekte selbstständig planen, durchführen und auswerten
Schwerpunkte bilden dabei volkswirtschaftliche, informationsverarbeitende, betriebswirtschaftliche und rechtliche Inhalte.
Außerdem werden die Fächer:
- Deutsch
- Sozialkunde
- Philosophie
- Sport
unterrichtet. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Arbeitsagenturen, die theoretische in modernen Unterrichtsräumen und Kabinetten unserer Schule.