Berufliche Schule Wirtschaft und Verwaltung Neubrandenburg

Fachangestellte Arbeitsförderung (FAA)

Die Ausbildung umfasst 3 Lehrjahre. Vermittelt werden Kenntnisse in folgenden Lernfeldern:

  • die Berufsausbildung aktiv mitgestalten
  • den Ausbildungsbetrieb in das System der sozialen Marktwirtschaft einordnen
  • bei der betrieblichen Leistungserstellung grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen beachten
  • in arbeitsrechtlichen Situationen gestaltend mitwirken
  • die Kunden über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informieren
  • bei der Annahme von Leistungsanträgen kundenorientiert handeln
  • wirtschaftlich und ökologisch handeln
  • personalwirtschaftliche Aufgaben bearbeiten
  • Kunden über die anderen Zweige der Sozialversicherung informieren
  • bei der Bearbeitung der Leistungsanträge allgemeinrechtliche Vorschriften einbeziehen
  • bei der Erstellung der Leistungsbescheide verwaltungs- und sozialrechtliche Vorgaben berücksichtigen
  • bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erforderliche Rechtsvorschriften anwenden
  • beim Einsatz von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumenten mitwirken
  • die Rolle der Bundesagentur für Arbeit in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und auf dem Arbeitsmarkt beurteilen

Schwerpunkte bilden dabei volkswirtschaftliche, informationsverarbeitende, betriebswirtschaftliche und rechtliche Inhalte.
Außerdem werden die Fächer:

  • Deutsch
  • Sozialkunde
  • Philosophie
  • Sport

unterrichtet. Die praktische Ausbildung erfolgt in den Arbeitsagenturen, die theoretische in modernen Unterrichtsräumen und Kabinetten unserer Schule.

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